Die F-Gase-Verordnung
Die sogenannten F-Gase unterliegen wegen ihrer Treibhauswirksamkeit schon länger strengen Regulierungen. Dabei geht es unter anderem um das Verbot der Herstellung bestimmter Kältemittel, Obergrenzen von Herstellungsmengen, Verbote der Nutzung in Anlagen, verschärfte Dichtigkeitsprüfungen, Rückgewinnung usw.
Mit der am 11.3.2024 in Kraft getretenen Neufassung der Verordnung werden erhebliche Verschärfungen zum beschleunigten Ausstieg aus Kältemitteln mit mittleren und hohen Treibhauswerten (GWP-Werte) umgesetzt (Übersichtstabelle siehe unten). F-Gase werden überwiegend als Kältemittel in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet.
Die EU Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) zielt auf eine massive Reduzierung der Emissionen dieser Treibhausgase ab. Bis 2030 sollte der Ausstoß klimaschädlicher Gase aus Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen auf diese Weise die jährlich zulässige Menge neu in den Markt eingebrachter fluorierter Treibhausgasen auf dem europäischen Markt auf 21 Prozent der Referenzmenge gesenkt werden. Die Novellierung reduziert das Ziel auf 5,1 Prozent.
Bis 2030 sollen so 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und bis 2050 insgesamt 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Ab dem Jahr 2030 würde durch diese Maßnahme der HFKW-Verbrauch um weitere 20 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr sinken. Davon sind über 2 Millionen Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und Gewerbe betroffen sowie die in Wärmepumpen eingesetzten Kältemittel.
Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-down der verfügbaren Kältemittelmengen und einer deutlich ausgeweiteten Liste der betroffenen Stoffe, haben vorgesehene Verbote der F-Gase-Verordnung unmittelbare Auswirkungen auf die Verwendung in Bestands- und Neuanlagen:
Alternative nachhaltige Kältemittel
Natürliche Kältemittel sind z.B. CO2, Propan, Isobutan, Ammoniak und Wasser. Neue Fluorolefinwasserstoffe (HFO)-Kältemittel wie zum Beispiel R1234 yf / ze/ zd und R1233zd deren GWP-Werte unter 10 liegen, werden als Alternativkältemittel angeboten, unterliegen aber ebenfalls der Verordnung.
Viele Niedrig-GWP-Kältemittel haben andere thermodynamische Eigenschaften und erfordern oft
besondere Sicherheitsvorkehrungen. Ammoniak ist z.B. toxisch und Propan brennbar.
Bei Kältemittelmischungen wie R1234yf bestehtTrinkwassergefährdung durch das Zerfallsprodukt Trifluoressigsäure
(TFA).
Diese Gefährdungspotentziale erfordern erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Aufstellungsräume und die Durchleitung der Kältemittelleitungen.
Kälte- und Klimaanlagen zukunftssicher machen
Wir empfehlen Ihnen, bereits jetzt alle eventuell betroffenen Anlagen bei Ihnen zu prüfen und gegebenenfalls zukunftssicher umzugestalten. Bei der Beurteilung von Bestandsanlagen und der Planung von Neuanlagen unterstützen wir Sie gerne.